Mitglied werden
Unser Verein lebt von den Mitgliedern.
Wir freuen uns immer über aktive Mitglieder.
Aktives Mitglied kann jede natürliche Person werden. Selbstverständlich sind wir auch dankbar für finanzielle Unterstützung.
Als Fördermitglied helfen Sie uns auf diesem - materiellen – Weg.
Hinweis:
Beiträge zur Mitgliedschaft können steuerlich geltend gemacht werden.
Auf Wunsch stellt der Verein entsprechende Steuerbescheinigungen aus.
Gemäß unserer Vereinssatzung gibt es verschiedene Möglichkeiten der Vereinsmitgliedschaft im SAV Munster:
1. Ordentliche Mitgliedschaft
Die ordentliche Mitgliedschaft ist für aktive und volljährige Sportsfreunde, die an unseren Pachtgewässern ihrem Hobby nachgehen möchten.
Aufnahmegebühr: 135,00 €
Beitrag: 22,50 €/Quartal
Jedes männliche Mitglied hat jährlich acht Stunden Arbeitsdienst unentgeltlich zu leisten.
Wird der Arbeitsdienst nicht geleistet, sind für jede nicht geleistete Stunde 12,00 € zu zahlen.
Zusätzlich sind die Gebühren für die Angelpapiere zu zahlen.
Nach Munster kommandierte Soldaten, Angestellte und Beamte des öffentlichen Dienstes
zahlen keine Aufnahmegebühr und müssen keinen Arbeitsdienst leisten,
der Beitrag beträgt 36,00 €/Quartal.
Zusätzlich sind die Gebühren für die Angelpapiere zu zahlen.
2. Jugendliche Mitgliedschaft
Die jugendliche Mitgliedschaft ist für aktive Sportfreunde bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.
Jugendliche und Kinder zahlen keine Aufnahmegebühr und müssen keinen Arbeitsdienst leisten.
Der Jahresbeitrag beträgt 30,00 €.
Zusätzlich sind die Gebühren für die Angelpapiere zu zahlen.
3. Fördernde Mitgliedschaft
Diese ist für Sportsfreunde, die zwar Mitglied in dem Anglerverein sein möchten,
aber selber gar nicht angeln wollen oder können.
Erwachsene als fördernde Mitglieder zahlen keine Aufnahmegebühr und
müssen keinen Arbeitsdienst leisten.
Der Beitrag beträgt 18,00 € pro Jahr.
Detaillierte Bestimmungen zu den Beiträgen und Gebühren finden Sie in der
Geschäftsordnung des Vereins.
Alle Beiträge, Gebühren usw. werden im Lastschrifteinzugsverfahren eingezogen, deshalb ist dem Verein beim Eintritt eine Einzugsermächtigung zu erteilen.
Aufnahmeantrag Erwachsene zum Download
Aufnahmeantrag Jugend zum Download